Ich zitiere die fleißigen Schreiber von Freelens:
In Zukunft können mehr Fotografen ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluß entschied, können Freiberufler, die nur einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen, die Kosten dafür wieder steuerlich geltend machen. Damit kippte Karlsruhe ein Gesetz aus dem Jahr 2007, das Fotojournalisten, die ein Arbeitszimmer in ihrer Wohnung nutzen, um den Steuervorteil gebracht hatte. [...]